1. Geltungsbereich


Für Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftliche Handlungen mit acenta translations, Abdulhamit Özbakır, Postfach 11 08, D-63111 Dietzenbach (im Folgenden „Übersetzer“ genannt) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers bzw. der Vertragspartner finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Übersetzer.


2. Vertragsschluss, Kündigungsrecht des Bestellers


Bei Übersetzungen kommt durch Angebot und Annahme ein vergütungspflichtiger Werkvertrag gemäß § 631 BGB zustande. Der Besteller kann bis zur Vollendung des Werkes den Vertrag jederzeit, jedoch ausschließlich aus wichtigem Grund, kündigen.

3. Umfang der Übersetzungsleistung, Lieferfristen


Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig angefertigt. Dem Übersetzer sind angemessene Lieferfristen einzuräumen.


4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Bestellers


Der Besteller hat den Übersetzer rechtzeitig und unaufgefordert über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten. Solche sind z. B. Verwendungszweck, Zielland, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife und äußere Form der Übersetzung, etc.


Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Besteller dem Übersetzer rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, so dass der Übersetzer eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Besteller zu überprüfen.


Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Besteller dem Übersetzer bei Erteilung des Auftrags unaufgefordert zur Verfügung. Solche Informationen sind u. a. besondere Terminologie des Bestellers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen und interne Begriffe. Bei besonders anspruchsvollen Texten ist der Übersetzer unabhängig von den o. a. Pflichten vom Besteller ausführlich einzuweisen.


Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.


Der Besteller übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Übersetzer frei.


5. Garantie und Gewährleistung


Der Übersetzer übernimmt keine Garantie. Mängelansprüche gemäß § 634 Nr. 1, 2 und 4 BGB verjähren bei Verträgen mit Unternehmern, abweichend von § 634a I Nr. 3 BGB, innerhalb eines Jahres.


6. Haftung


Der Übersetzer haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, welche durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E‑Mail-Versand oder durch Computerviren verursacht worden sind. Der Übersetzer trifft durch geeignete Anti‑Virus-Software hiergegen Vorkehrungen.


Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten. Hierbei wird die Ersatzpflicht des Übersetzers auf 5 000,00 Euro begrenzt, wenn nicht gesondert und schriftlich ein höherer Betrag vereinbart wird.


7. Verschwiegenheitserklärung


Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen und Handlungen zu bewahren, die ihm in Zusammenhang mit seiner Tätigkeit zu Kenntnis gelangen, solange diese nicht gegen geltendes (Straf-)Recht verstoßen.


8. Erfüllungsgehilfen


Der Übersetzer ist jederzeit ohne Ankündigung berechtigt, Mitarbeiter oder fachkundige Dritte seiner Wahl als Erfüllungsgehilfen heranzuziehen. Die Erklärungen aus Nr. 3 und Nr. 7 dieser AGB gelten sinngemäß.


9. Abnahme und Vergütung


Der Besteller ist verpflichtet, das Werk spätestens 7 Werktage nach Lieferung abzunehmen, wenn dieses vertragsgemäß hergestellt wurde.


Die Rechnungen des Übersetzers sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Tag nach Zugang der Rechnung fällig und zahlbar. Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Kosten und Aufwendungen.


Ab einem Auftragswert von über 600,00 Euro wird automatisch mit Vertragsschluss ein Vorschuss in Höhe von 20 % des zu erwartenden Gesamtbetrags fällig und sofort zahlbar. Ist der Gesamtwert des Auftrages nicht von Anfang an absehbar, schätzt der Übersetzer den Wert unverbindlich und binnen 48 Stunden. Nr. 4 Abs. 3 dieser AGB gilt entsprechend.


Alle Preise verstehen sich netto und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers.


Die Preise für Endkunden werden grundsätzlich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen als Bruttopreise ausgezeichnet.


10. Urheberrecht


Die Übersetzung des Bestellers ist eine Bearbeitung i. S. d. § 3 UrhG. Der Übersetzer behält sich ausdrücklich das Urheberrecht vor. Der Übersetzer erteilt dem Besteller lediglich das Nutzungsrecht für den bei Vertragsschluss vereinbarten Verwendungszweck. Jegliche anderweitige, nicht vorher vereinbarte Nutzung, Veränderung oder Kennzeichnung erfüllt den Straftatbestand der §§ 106‑108a UrhG und wird von dem Übersetzer verfolgt.


Der Übersetzer erteilt dem Besteller ausdrücklich die Genehmigung, die Übersetzung mit: „Übersetzt von: acenta translations, Abdulhamit Özbakır, staatl. anerkannter Übersetzer, Postfach 11 08, D-63111 Dietzenbach“ zu kennzeichnen.


11. Allgemeine Bestimmungen


Vertragssprache ist Deutsch. Sofern Sie kein Verbraucher sind, ist Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen Dietzenbach. Für sämtliche Rechtsgeschäfte und der sich daraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip). Sollten Sie kein Verbraucher sein, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Dietzenbach.


Stand Juli 2017


Mit freundlicher Genehmigung des DVÜD e. V.